Sicherheitstechnische Prüfungen von Leitern und Tritten
Im betrieblichen Einsatz befindliche Leitern und Tritte sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 regelmäßig auf ihre Sicherheit und lesbare Sicherheitshinweise zu prüfen. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Statistisch Betrachtet ereignet sich alle 3 Minuten in Deutschland ein Unfall mit Leitern und Tritten.
Die BGN hat Untersuchungen von Leiterunfällen gemacht und festgestellt, dass
- etwa 38 % aller Unfälle in einer Höhe unter einem Meter erfolgen
- bei etwa 86% der Unfälle war ein Fehlverhalten der Mitarbeiter zu erkennen
- etwa 76% der Unfälle haben zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt
Verhindern Sie effektiv Unfälle mit Leitern und Tritten
Gerne erstellen wir für Ihren Betrieb ein individuelles Angebot über die sicherheitstechnische Prüfung Ihrer Leitern und Tritte.